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Wie kann ich einen Assistenzhund bekommen?

Es gibt zwei Wege zum Assistenzhund.
In der Selbstausbildung kommt ein geeigneter, vom Trainer ausgewählter Welpe direkt vom Züchter zum zukünftigen Teampartner. Dieser übernimmt dann unter Anleitung in Form von regelmäßigen Trainingsstunden die Ausbildung seines Hundes selbst. Haben Hund und Halter alle notwendigen Aufgaben und die Einhaltung der Standards in der Öffentlichkeit erlernt, absolvieren sie gemeinsam die Teamprüfung.
Die andere Möglichkeit ist die der Fremdausbildung. Hierbei lebt der Hund beim Trainer zu Hause und erlernt alle wichtigen Signale und Verhaltensweisen. Ist ein passender Interessent gefunden, werden individuell notwendige Assistenzleistungen zusätzlich trainiert. Nach bestandener Prüfung zusammen mit dem Trainer findet eine mehrwöchige Einarbeitung mit dem neuen Partner statt, an deren Ende die gemeinsame Teamprüfung des neue Gespanns steht.

Welche Vor- und Nachteile hat die Selbstausbildung?

Vorteile:
– Wartezeit auf einen Welpen beträgt in der Regel nur ein paar Monate
– Kosten sind deutlich niedriger
– Manche Klienten binden sich leichter an einen Welpen (z.B. Kinder mit Autismus)

Nachteile:
– Risiko für die gesundheitlichen Untersuchungen liegt beim Klienten
– höheres Risiko, dass der Hund sich nicht wie gewünscht entwickelt und die Ausbildung nicht erfolgreich absolviert

Welche Vor- und Nachteile hat die Fremdausbildung?

Vorteile:
– Klient bekommt nachweislich gesunden Hund, Risiko ist gering
– größere Erfolgschance, Hund hat die Ausbildung bereits erfolgreich absolviert

Nachteile:
– lange Wartezeit (mindestens zwei bis drei Jahre)
– sehr hohe Kosten

Was kostet ein Assistenzhund?

In Selbstausbildung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Welpenauswahl 500€, Einzelstunden je 60€, Teamprüfung 300€. Wie viele Einzelstunden nötig sind ist stark vom Hund-Halter-Team abhängig und variiert sehr stark. Wir empfehlen für eine komplette Selbstausbildung mit mindestens 50 Stunden zu rechnen.
Hinzu kommen Kosten für die Anschaffung (der Klient kauft den Welpen direkt beim Züchter zu dessen Preis) und den Unterhalt, wie Futter, Ausrüstung, Tierarzt, Haftpflichtversicherung etc., die der Klient selbst zu tragen hat.
In Fremdausbildung kommt in der Regel ein Betrag ab 20.000€ zustande.

Wie kann ich einen Assistenzhund finanzieren?

Die Krankenkassen übernehmen bisher nur die Kosten für Blindenführhunde.
Interessenten mit PTBS können unter Umständen Unterstützung bei der Finanzierung über den Fonds Sexueller Missbrauch der Bundesregierung bekommen oder über den Weißen Ring. Wir empfehlen in jedem Fall die Absprache mit dem behandelnden Therapeuten.
Auch eine Finanzierung der Trainingssstunden über das Persönliche Budget ist in einigen Fällen möglich.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Assistenzhund zu bekommen?

Sie müssen in der Lage sein, sich um einen Hund zu kümmern, sowohl physisch, als auch psychisch und finanziell. Dies beinhaltet auch, dass der Assistenzhund Zeit bekommt, um neben seiner wichtigen Arbeit auch einfach mal nur Hund zu sein, seinen eigenen Bedürfnissen nachzugehen und auch Kontakt zu Artgenossen zu pflegen.
Außerdem sollten Sie in einem stabilen Umfeld leben, in dem in Notfällen auch jemand bei der Versorgung des Hundes einspringen kann.
Wichtig ist, dass der Einsatz eines Assistenzhundes Ihre Einschränkung tatsächlich mindern und/oder Ihre Lebensqualität merklich verbessern kann. Um dies zu gewährleisten und damit auch die Rechte des Assistenzhundes in der Öffentlichkeit durchsetzen zu können benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% GdB und/oder ein ärztliches Attest darüber, dass Sie einen Assistenzhund benötigen.
Die Bereitschaft grundsätzlich 24Std./Tag mit dem Assistenzhund zusammen zu sein, setzen wir voraus.

Ich habe bereits einen Hund. Kann dieser mein Assistenzhund werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Ihren bereits vorhandenen Hund auszubilden. Dazu muss der Hund zunächst einen Eignungstest absolvieren, um zu zeigen, dass er über das Wesen eines Assistenzhundes verfügt. Außerdem muss der Hund gesund sein.
Wie lange die Ausbildung Ihres bereits vorhandenen Hundes dauert und wie viele Einzelstunden dazu nötig sind hängt vom bis dahin erreichten Trainingsstand, den erforderlichen Aufgaben und auch dem individuellen Training von Hund und Halter ab und kann deshalb frühestens nach dem bestandenen Eignungstest grob eingeschätzt werden.
Die Ausbildung eines bereits vorhandenen Hundes ist ausschließlich in Selbstausbildung möglich.

Was kostet ein Eignungstest meines vorhandenen Hundes und was muss er dafür können?

Der Eignungstest kostet 100€. Ihr Hund muss dafür keine speziellen Signale kennen. Es geht lediglich darum einzuschätzen, ob er über das Wesen eines Assistenzhundes verfügt. Dazu gehören Wesensfestigkeit, Aggressionslosigkeit, Freundlichkeit, Intelligenz, Freude an der Arbeit für und mit dem Menschen und anderes.

Ich möchte einen Assistenzhund für mein Kind. Wie alt muss es mindestens sein?

Wir bilden auch Assistenzhunde für Kinder aus, empfehlen aber, dass die Kinder nicht zu klein sind. Die Entscheidung ab welchem Alter der Einsatz eines Assistenzhundes sinnvoll ist erfolgt immer individuell. Besonders bei Warnhunden muss allerdings beachtet werden, dass die Hunde die engste Bindung unbedingt zum Diabetiker/Epileptiker haben müssen, um eine gute Warnleistung zu erreichen. Wir raten daher Warnhunde frühestens ab 10Jahren einzusetzen, Abweichungen behalten wir uns im Einzelfall vor.

Welche Rechte hat ein Assistenzhund in der Öffentlichkeit?

Assistenzhunde sind vor dem Gesetz Hilfsmittel und dürfen Ihren Partner überall hin begleiten. Dies gilt auch für Orte, an denen Familienhunde nicht erlaubt sind, wie öffentliche Gebäude, Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen, Krankenhäuser, Theater, Kinos etc. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden Assistenzhunde kostenlos befördert und sie sind von der Hundesteuer befreit. Immer wieder hören wir, dass nur Blindenführhunde diese Rechte haben und Assistenzhunde diesen nicht gleichgestellt seien. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist festgelegt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf. Das Verbot eines Assistenzhundes gegenüber der Erlaubnis einen Blindenführhund mitzuführen würde eine solche Benachteiligung darstellen und ist damit nicht zulässig. Personen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind haben also die gleichen Rechte, wie Personen, die auf einen Führhund angewiesen sind. Sollte es Probleme mit Zutrittsrechten geben stehen wir unseren Klienten selbstverständlich auch nach Ende der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Prüfungen muss der Assistenzhund absolvieren?

Am Ende der Ausbildung steht die Teamprüfung. Mit Bestehen dieser bekommt der Assistenzhund eine Kenndecke und einen Ausweis, die ihn als Assistenzhund kennzeichnen. Um zu gewährleisten, dass durch uns ausgebildete Assistenzhunde nach der Prüfung dauerhaft die notwendigen Standards einhalten, erfolgt nach einem Jahr eine Nachprüfung in deutlich geringerem Umfang, danach überprüfen wir unsere Teams alle drei Jahre. Sollten zusätzliche Assistenzleistungen nötig werden, z.B. weil sich der Gesundheitszustand des Partners ändert, oder Probleme auftauchen stehen wir selbstverständlich gerne für ergänzende Trainingseinheiten zur Verfügung.

Welche Rechte hat ein Assistenzhund in Ausbildung?

Da der Hund erst während der Ausbildung lernt sich in der Öffentlichkeit angemessen zu verhalten und auch die hilfreichen Assistenzleistungen für seinen Partner auszuführen, gilt ein Assistenzhund in Ausbildung zunächst rechtlich als Familienhund. Wir bieten unseren Teams in Ausbildung Trainingswesten an und Ausweise an, die den Hund als Assistenzhund in Ausbildung kennzeichnen. Damit bekommen wir gegen Ende der Ausbildung immer wieder die Möglichkeit auch an Orten zu üben, an denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind, sodass z.B. das Verhalten in Lebensmittelgeschäften trotzdem geübt werden kann. Erst wenn der Hund mit Bestehen der Teamprüfung beweist, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt erhält er alle Rechte eines Assistenzhundes. In unseren Augen ist dieses Vorgehen schon allein deshalb sinnvoll, weil Hunde in Ausbildung, die die Standards noch nicht einhalten ansonsten dem Ansehen aller Assistenzhunde schaden könnten und die Durchsetzung der Zutrittsrechte in Zukunft erschweren würden.

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